Die Erfolge der FEG
Auszugsweise wollen wir nachstehend einige Meilensteine unserer bisherigen gewerkschaftlichen Tätigkeit in Erinnerung rufen. Sie sind ein Beleg dafür, dass sich die richtigen Argumente im Sinne einer gebotenen Gerechtigkeit gepaart mit der notwendigen Beharrlichkeit am Ende des Tages durchsetzen.
Personaloffensive
Lange Zeit wurde die Personalsituation nur schön geredet und zugunsten budgetärer Einsparungen der Personalstand bei der Exekutive heruntergefahren. Erst Ende 2017 wurde schließlich unsere langjährige Forderung nach eigenen „Ausbildungsplanstellen“ im Regierungsprogramm der ÖVP/FPÖ Regierung verankert und umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt können nun endlich wieder mehr Bedienstete für die Absolvierung der Grundausbildung aufgenommen als zuvor in Pension gegangen sind. Somit können gegeben Fehlstände wieder sukzessive aufgefüllt werden. Gleichzeitig neben der Schaffung von 2.000 Ausbildungsplanstellen wurde auch das Aufnahmeverfahren modernisiert und strukturiert, wodurch eine effiziente Nachwuchsrekrutierung sichergestellt wurde.
Die FEG hatte genau dies viele Jahre gefordert und allen Kritikern zum Trotz hat sich die Umsetzung unserer Forderungen heute als echte Erfolgsstory im Sinne einer leistungsstarken Exekutive erwiesen.
Vordienstzeiten/Vorrückungsstichtag:
Seit der EuGH Österreich im Jahr 2009 wegen einer europarechtswidrigen Altersdiskriminierung im Hinblick auf die Anrechnung von Vordienstzeiten veurteilt hat, kämpfen wir hier um notwendige Verbesserungen. Uns geht es dabei um eine gerechte Einstufung im Gehaltssystem, die den absolvierten Ausbildungen und den angeeigneten Fähigkeiten Rechnung trägt. Die Fülle und Vielfältigkeit der Herausforderungen, denen man als Exekutivbeamter gegenübersteht, macht hier unserer Überzeugung nach jedwede schulische, berufliche oder sonstige Vorbildung bedeutsam.
Der Bund als unser Dienstgeber nutzt jedoch seine gesetzgeberischen Möglichkeiten seit nunmehr über 10 Jahre dazu, und diesbezüglich eine gerechte Anerkennung/Anrechnung vorzuenthalten.
Wir haben daher zahlreiche Bedienstete in der Causa „Vorrückungsstichtag“ über viele Jahre vor dem Verwaltungsgerichten rechtsfreundlich unterstützt und wurden hier mehrfach durch die österreichische und europäische Judikatur bestätigt. Nachdem unsere Rechtsansicht im Mai 2019 neuerlich bestätigt worden war, kam es nun bei vielen Betroffenen zu erheblichen Verbesserungen bei ihrer Einstufung sowie teilweise enormen Nachzahlungen (fünfstellige Eurobeträge).
Dennoch sind wir weiterhin von einer wirklich umfassenden und fairen Regelung weit entfernt, weshalb wir noch immer in mehreren Verfahren unsere Mitglieder unterstützen, um zusätzliche Verbesserungen zu erreichen.
Schwerarbeiterregelung:
Auf Grund zahlreicher Reformen im Pensionsrecht im Zeitraum von 1995 bis 2005 wurden insbesondere für den Bereich der Exekutive massive Verschlechterungen wirksam. Wir haben daher 2006 im Zuge der damaligen Schaffung der Schwerarbeiterregelung alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Exekutive hier einbezogen wird. Im engen Kontakt mit damals in Regierungsverantwortung stehenden Politikern, wie insbesondere der damaligen Sozialministerin Haubner (FPÖ/BZÖ) konnte nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen erreicht werden, dass „Exekutivorgane“ im Außendienst in die begünstigte Gruppe der sogenannten „Schwerarbeiter“ aufgenommen werden. Durch eine eigene Verordnung BGBl. II Nr. 105/2006 wurde zudem sichergestellt, dass Exekutivorgane, die mindestens der Hälfte ihrer Dienstzeit im Außendienst leisten, nur 504 Versicherungsmonate aufweisen müssen (statt 540), um bei Vorliegen der Voraussetzungen bereits ab 60 mit deutlich geringeren Abschlägen in Pension gehen zu können.
Sozialministerin Haubner verkündet am 6. März 2006 stolz die Regierungsvereinbarung: